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Verhalten bei Notfällen oder Gebrechen

Werden Undichtheiten an der Gasanlage durch Gasgeruch oder Geräusche wahrgenommen, sind sofort 
  • die Absperreinrichtungen aller Verbrauchsgeräte
  • das Hauptabsperrventil der Gasleitung bei Gebäudeeintritt und
  • das Gasentnahmeventil am Behälter
zu schließen.
 
Bei Austritt von Gas innerhalb von Gebäuden sind
  • alle Fenster und Türen, die ins Freie führen, zu öffnen
  • Vorhandene Feuer löschen, keine elektrische, nicht explosionsgeschützte Anlagen in Betrieb setzen
  • Keine elektrischen Schalter betätigen
  • Elektrische Anlagen von sicherer Stelle aus stromlos schalten (außerhalb von Gebäuden)! 
  • Die Feststellung von eventuellen Undichtheiten an Leitungen und Anschlüssen darf keinenfalls durch Ableuchten mit offener Flamme, sondern nur durch Abpinseln mit Seifenwasser vorgenommen werden
  • Im Zweifelsfall sind diese Arbeiten durch ein befugtes Installationsunternehmen durchführen zu lassen.

Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, Störungen an der Anlage, Undichtheiten am Behälter, Armaturen oder Leitungen ist PRIMAGAZ zu verständigen.

Bei Bränden oder unkontrolliertem Gasaustritt ist unverzüglich die örtliche Feuerwehr - Notruf 122 - zu alarmieren!

PRIMAGAZ-Serviceline

Bei Unklarheiten bzw. Störungen rufen Sie bitte zu Bürozeiten die Telefonnummer:

PRIMAGAZ Enns
(für W, NÖ, OÖ, Stmk, Sbg, Bgld, Ktn)
+43 (0) 5356 6992

PRIMAGAZ Kirchbichl
(für Tirol, Pinzgau)
+43 (0) 5356 6992

PRIMAGAZ Frastanz
(für Vorarlberg)
+43 (0) 5356 6992
 
Bei Störungen oder Gebrechen steht Ihnen die
PRIMAGAZ-Störungshotline 0810/14 14 28 rund um die Uhr zur Verfügung.

Diese Hotline steht nur für Störungen zur Verfügung und es sind KEINE Bestellungen möglich. Für Ihre Flüssiggas-Bestellungen wenden Sie sich bitte weiterhin an Ihre Niederlassung.

Unter der Störungs-Hotline erreichen Sie außerhalb unserer Dienstzeiten rund um die Uhr ein Call-Center, das Ihr Problem aufnimmt und Ihnen eine erste Hilfestellung geben kann. An Werktagen wird Ihr Anliegen am folgenden Morgen an Ihre zuständige Niederlassung und am Wochenende und an Feiertagen zwischen 9.00 und 17.00 sofort an einen unserer Mitarbeiter weiter geleitet, der sich daraufhin bei Ihnen meldet.

Sollte sich Ihr Anliegen telefonisch nicht lösen lassen und ist am Wochenende oder an einem Feiertag ein Besuch notwendig, so wird dieser zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.

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 0810 /14 14 28